Informationen zur Barrierefreiheit

Stand: 21. Oktober 2026

Die Vareon GmbH arbeitet daran, die CrisAssistant-Webanwendung und ihre elektronischen Geschäftsprozesse nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BFSGV zugänglich zu gestalten. Zielmaßstab sind EN 301 549 und WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Die CrisAssistant-Apps für iOS und Android verweisen in ihren Rechtstexten auf diese Information.

Beschreibung der Dienstleistung

CrisAssistant ist eine Webanwendung für Vorsorge, Lernen, Lageinformationen und KI-gestützte Assistenz. Nutzende können Inhalte lesen, Einstellungen und ein lokales Gedächtnis verwalten, ein Konto anlegen und - nach gesonderter Freischaltung - ein Web-Abonnement auswählen, bei Stripe bezahlen, verwalten, kündigen oder widerrufen.

Wie die Nutzung funktioniert

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die vollständige Bestellstrecke einschließlich Tarifwahl, Rechtserklärungen, Stripe-Checkout, Bestätigung, Kündigung und Widerruf gehört zum bewerteten elektronischen Geschäftsprozess.

Konformitätsstatus

Nach unserer Selbsteinschätzung erfüllt CrisAssistant die Anforderungen in weiten Teilen, aber noch nicht in allen (teilweise vereinbar). Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung; eine vollständige manuelle Prüfung mit unterschiedlichen Hilfsmitteln ist noch nicht abgeschlossen.

Bekannte Einschränkungen

Barriere melden

Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite, das verwendete Gerät oder Hilfsmittel und die beobachtete Barriere. Senden Sie keine Passwörter, Zahlungsdaten oder Gesundheitsdaten.

E-Mail: info@vareon.info
Telefon: +49 170 3749203
Post: Vareon GmbH, Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf

Wir bearbeiten Meldungen zeitnah und informieren über den Bearbeitungsstand. Wenn eine sofortige Lösung nicht möglich ist, bieten wir soweit zumutbar eine zugängliche Alternative an.

Durchsetzung und Schlichtung

Wenn Sie meinen, dass CrisAssistant gegen das BFSG oder die BFSGV verstößt und Sie die Dienstleistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können Sie bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (unten) beantragen, dass sie ein Verfahren einleitet (§ 32 BFSG). Sie können damit auch einen anerkannten Verband beauftragen. Außerdem können Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ein für die Beteiligten unentgeltliches Schlichtungsverfahren beantragen (§ 34 BFSG, § 16 BGG):

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung und Überprüfung

Diese Information wurde am 22. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt und zuletzt am 26. September 2026 überprüft. Sie wird bei wesentlichen Produktänderungen und mindestens jährlich überprüft.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: mlbf-barrierefrei.de